Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Hier stellen wir Ihnen Informationen zu finanziellen Angelegenheiten zur Verfügung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns - wir unterstützen Sie gerne!
Das Pflegegeld ist ein Beitrag zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist ein Betreuungs- und Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden monatlich für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene. Diese sogenannte Pflegestufe wird bei der Beantragung des Pflegegeldes durch Sachverständige festgestellt.
Der Antrag ist grundsätzlich beim zuständigen Versicherungsträger einzubringen.
Vorbereitung und Antragstellung
Die verschiedenen Anträge zur Auswahl.
Sehr gut geeignet zur Vorbereitung: die Mustervorlage der Plattform Mobile Pflege Tirol und der AK Tirol.
Für eine grobe Einschätzung nach Selbstauskunft.
Empfehlungen zur Beantragung
Bei plötzlich auftretendem familiären Pflegebedarf, zur Entlastung einer pflegenden Person oder wenn die Pflegesituation (neu) organisiert werden muss, kann mit dem/der ArbeitgeberIn eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten vereinbart werden. Auf Basis der Vereinbarung einer Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz/-teilzeit mit der Arbeitgeberin besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.
Zuwendungen für die Ersatzpflege
Wenn pflegende Angehörige aus wichtigen Gründen (Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe) an der Erbringung der Pflege verhindert sind, kann zur Finanzierung von professioneller und/oder privater Ersatzpflege eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds beantragt werden. Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe 3, bei Vorliegen einer demenziellen Erkrankung und für minderjährige Personen, ab Pflegestufe 1.
Informationen zur Befreiung von der Rezeptgebühr, Rundfunkgebühr und zum Antrag auf Kostenanteile für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Sollte wegen Entfall des Arbeitsentgelts aufgrund einer Familienhospizfreistellung eine finanzielle Notsituation entstehen, kann ein Zuschuss beim Familienministerium beantragt werden.
Sollte wegen Entfall des Arbeitsentgelts aufgrund einer Familienhospizfreistellung eine finanzielle Notsituation entstehen, kann ein Zuschuss beim Familienministerium beantragt werden.