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Rechtsinformation

Mutterschutz und Papamonat/Elternteilmonat

Elternkarenz und Elternteilzeit

Pflegefreistellung und Pflegekarenz/-teilzeit

Familienhospizkarenz/-teilzeit

Formulare im Intranet "Alle Abwesenheiten"

Hier finden Sie Formulare zur Meldung von Geburt, Elternteilmonat, Elternkarenz sowie Ansuchen für pflege- und krankheitsbedingte Abwesenheiten und mehr.

Eine Schwangerschaft ist ehestmöglich, spätestens bis zur 12. Woche, zu melden.

Musterbrief Meldung der Schwangeschaft

Mutterschutz - Schutzfrist - Beschäftigungsverbot

Rechtsinformation über den Mutterschutz von oesterreich.gv.at.
Mutterschutzgesetz (Rechtsgrundlage des Mutterschutzes)
Kontakt Frauenreferat AK

Beratung der Expert:innen des Frauenreferats der AK. Termine für Beratung unter 05-7799-2282.

Papamonat/Elternteilmonat

Für die Inanspruchnahme eines Papamonats/Elternteilmonats müssen unbedingt die Vorankündigungs- und Meldefristen eingehalten werden.

Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes - Allgemeine Informationen von österreich.gv.at
Antrag Familienzeitbonus
Väterkarenzgesetz (Rechtsgrundlage des Papamonats)

Elternkarenz

Rechtsinformationen über Elternkarenz von österreich.gv.at

Als Karenz wird der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts bezeichnet. Auf Karenz besteht ein Rechtsanspruch.

Wenn keine wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen, können Bedienstete ihre Arbeitszeit auf eigenen Wunsch vorübergehend oder dauerhaft herabsetzen. Die „neue“ wöchentliche Arbeitszeit muss mit der Universität unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart und vertraglich festgehalten werden.

  • Gleichmäßig über 5 Tage in der Woche
  • Geblockt an weniger als 5 Tagen pro Woche
  • Saisonal unterschiedlich verteilt: in dichten Zeiten bis zu Vollzeit, bei niedriger Auslastung Zeitausgleich (Modell auch für lange Urlaube oder Sabbaticals geeignet) 
Elternteilzeit

Die Elternteilzeit kann wie die reguläre Teilzeitbeschäftigung die Verteilung der Wochenarbeitszeit auf verschiedene Arten vorsehen. Auf Elternteilzeit hat man bis zum 7. Lebensjahr des Kindes einen Rechtsanspruch, sofern man bereits 3 Jahre an der Universität beschäftigt war. Zudem unterliegen Eltern in Elternteilzeit einem besonderen Kündigungsschutz.

Eine Änderung der Elternteilzeit ist einmalig möglich.

Nach Mitteilung und ggf. Bestätigung haben berufstätige stillende Mütter Anspruch auf Stillpausen.

Pflege- oder Betreuungsfreistellung

Wenn die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt oder nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder erkranken, können Arbeitnehmer:innen Pflege­frei­stell­ung nehmen.
5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, für Kinder unter 12J weitere 5 Arbeitstage

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit können im Ausmaß von mindestens einem bis maximal drei Monaten für nahe Angehörige ab der Pflegestufe 3 sowie für minderjährige oder demenziell erkrankte nahe Angehörige ab Pflegestufe 1, um die Pflege oder Betreuung zu organisieren oder sie selbst durchzuführen, in Anspruch genommen werden:

Seit 01.01.2020 gibt es einen Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz/Pflegeteilzeit. Sobald der Zeitpunkt des Beginns der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit bekannt ist, muss der/die Arbeitgeber:in darüber informiert werden.

Rechtsinformationen zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit von österreich.gv.at

Können im Ausmaß von mind. einem bis max. drei Monaten für nahe Angehörige ab der Pflegestufe 3 sowie für minderjährige oder demenziell erkrankte nahe Angehörige ab Pflegestufe 1, um die Pflege oder Betreuung zu organisieren oder sie selbst durchzuführen, in Anspruch genommen werden.

Seit 2020 gibt es einen Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz/Pflegeteilzeit. Sobald der Zeitpunkt des Beginns der Pflegekarenz/Pflegeteilzeit bekannt ist, muss der/die Arbeitgeber:in darüber informiert werden.

Pflegekarenzgeld

Für die Dauer der Pflegekarenz ruht das Arbeitsentgelt, es besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.

Informationen für pflegende Angehörige von österreich.gv.at.
Im Falle eines akut auftretenden Pflegebedarfs sind die Pflegegeld-Entscheidungsträger bei Erklärung der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit dazu angehalten, das Verfahren auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes grundsätzlich binnen drei Wochen abzuschließen (beschleunigtes Verfahren).
Familienhospizkarenz und Familienhospizteilzeit
Pflegekarenzgeld

Während einer Familienhospizkarenz kann Pflegekarenzgeld beantragt werden.

Formulare im Intranet "Alle Abwesenheiten"

Hier finden Sie Formulare zur Meldung von Geburt, Elternteilmonat, Elternkarenz sowie Ansuchen für pflege- und krankheitsbedingte Abwesenheiten und mehr.
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