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Frequently Asked Questions

Wir liefern Antworten auf häufig gestellte Fragen

FAQs für Familien mit Kindern

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Universität sind – wie fast alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Graz – in das städtische Tarifsystem eingebunden, d.h. die Monatsbeiträge sind nach Einkommen und Familiensituation sozial gestaffelt.

Auf der unikid & unicare Website finden Sie Informationen über Betreuungsangebote an schulfreien Tagen.

Da für Fenstertage und schulautonome Tage keine generellen Regelungen bestehen, gibt es dafür kein ständiges Angebot.

Mit einem Abonnement des Newsletters von unikid & unicare werden Sie über nicht reguläre Angebote termingerecht informiert.

Es gibt in Graz eine besondere Dienstleistung, die kompetente und verlässliche kurzfristige Betreuung für Ihr Kind anbietet, das aus gesundheitlichen Gründen gerade jetzt (noch) nicht in Betreuungseinrichtung oder Schule gehen sollte und gepflegt werden muss.

In diesen Fällen steht Ihnen in Graz wie auch außerhalb von Graz der Verein KiB children care mit dem Konzept „Notfallmama“ zur Verfügung.

Der Verein KiB – children care organisiert eine "Notfallmama" für die Betreuung zu Hause und ist Tag und Nacht unter 0664/620 30 40 für Familien erreichbar. Der Verein unterstützt Familien mit kranken Kindern nicht nur gezielt und direkt, sondern auch politisch. Eltern erhalten bei der Hotline relevante Auskünfte. Als Vereinsmitglied vermittelt Ihnen der Verein eine Betreuer:in und unterstützt Sie bei Bedarf auch finanziell.

Kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Anlaufstelle unikid & unicare, die Sie in Ihrer individuellen Situation beraten und unterstützen und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedarfe recherchieren kann. Sollte ein regulärer Kinderbetreuungsplatz nicht rechtzeitig verfügbar sein, so gibt es Möglichkeiten für Zwischen- und Überbrückungslösungen. Auch für kurzfristige Aufenthalte (ein Semster oder zwei Monate bspw.) können Lösungen gefunden werden.

Nutzen Sie das Kursangebot von unikid & unicare: die Kurse finden in der Freizeit statt und sind sehr kostengünstig. Dort finden Sie gleich Kontakt zu anderen Eltern (meist ebenso Universitätsbedienstete) und deren Kindern.

Für Familien mit Kindern in Ausnahmesituationen recherchieren wir konkret Ihre Frage und stellen Ihnen Antworten, Kontakte und weiterführende Informationen zur Verfügung.

FAQs für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen

Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Es soll außerdem die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, den eigenen Bedürfnissen entsprechendes Leben zu führen, erleichtern.

Voraussetzungen (Stand: Februar 2015) für den Bezug von Pflegegeld sind:

  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
  • das Vorliegen eines ständigen Betreuungs- oder Hilfsbedarfs wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.
  • das Vorliegen eines ständigen Pflegebedarfs von mehr als 60 Stunden im Monat.

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und wird in sieben Stufen gewährt.

Ein Antrag auf Pflegegeld kann von den pflegebedürftigen Personen selbst, von gesetzlichen VertreterInnen bzw. von Sachwalter:innen, von Familienmitgliedern oder von Haushaltsangehörigen gestellt werden.

Der Antrag kann (per Formular oder formlosem Schreiben) bei folgenden Stellen eingebracht werden:

  • Bei der zuständigen Versicherungsstelle der Pensions- oder RentenbezieherIn.
  • Für berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige und Bezieher:innen einer Mindestsicherung bzw. eines Rehabilitationsgeldes bei der Pensionsversicherungsanstalt.
  • Für Bezieher:innen einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde: bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – Pensionsservice.

Um den tatsächlichen Hilfs- und Betreuungsaufwand zu erfassen, ist für pflegende Angehörige eine Dokumentation des Pflegebedarfs ebenso hilfreich wie notwendig. Die Plattform Mobile Pflege Tirol hat in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Tirol ein Pflegetagebuch erarbeitet, das als Unterstützung bei der Ermittlung des Pflegebedarfs dient.

Der Bezug von Pflegegeld ist außerdem eine Voraussetzung für die Beantragung einer Pflegekarenz oder einer Pflegeteilzeit.

Dafür können Sie einige Tage Sonderurlaub beantragen  oder, wenn es länger dauern sollte, auch die Möglichkeiten einer Pflegekarenz/Pflegeteilzeit oder Hospizkarenz/Hospizteilzeit in Anspruch nehmen.

Auf unserer Website finden Sie hierzu eine Vielzahl an nützlichen, arbeitsrechtlichen Informationen.

Lesen Sie genauere Informationen dazu auch in der unicare-Broschüre, die wir Ihnen gerne zusenden.  Sie steht Ihnen natürlich auch als Download zur Verfügung.

Die Universität Graz hat diese Situation in der Betriebsvereinbarung zu Sonderurlaube/Dienstverhinderungen geregelt: Alle Dienstnehmer:innen der Universität können aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass um Sonderurlaub ansuchen. Bei Gewährung dieses Ansuchens behält der/die Dienstnehmer:n den Anspruch auf das volle Entgelt.

Unter anderem auch aufgrund unterschiedlicher familiärer Konstellationen, die heute bestehen, hat die Universität Graz unabhängig vom gesetzlichen Anspruch auf Pflegefreistellung vereinbart, dass für die notwendige Begleitung und Pflege von nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, ferner Geschwister und Stiefkinder ohne die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushalts) sowie andere Angehörige, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben, ein Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub besteht.

Nähere Information finden sie auf unserer Homepage unter "Rechtliches & Finanzielles"!

Auch, wenn Sie nur den Verdacht hegen, dass Ihr Elternteil oder PartnerIn beginnt zu dementieren, suchen Sie möglichst früh professionelle Beratung auf! Mit kooperativen HausärztInnen kann die Frage und die Notwendigkeit einer Pflegeeinstufung gut abgeklärt werden.

Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt und vertraulich an unikid & unicare – oder kontaktieren Sie eine der möglichen Beratungsstellen.

Wenn Sie stundenweise Entlastung brauchen, finden Sie hier einige AnbieterInnen in Graz. Stundenweise Betreuungen können einerseits die hauptverantwortliche Person entlasten, und können andererseits auch als behutsamer Einstieg in professionelle Pflegeleistungen sehr wertvoll sein.

Die Möglichkeiten hier sind vielfältig:

  • Es gibt eine Beratung zur Wohnraumanpassung, die zusammen mit mobilen Diensten oder auch Tageszentren die Häuslichkeit qualitativ verlängern können.
  • Es gibt SeniorInnenwohnungen der Stadt Graz, in denen Betreuung bei Bedarf geleistet werden kann.
  • Es gibt Einrichtungen, die betreutes Wohnen und SeniorInnenWGs anbieten, in denen Betreuung bei Bedarf geleistet werden kann, die aber auch ohne Betreuungsbedarf bezogen werden können.
  • SeniorInnen- und Pflegeheime

Die Infostelle über Versorgungsangebote der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) bietet Information und Orientierung in altersspezifischen Fragen, um angemessene Lösungsmöglichkeiten für den momentanen Unterstützungs- und Pflegebedarf zu finden.

Lesen Sie weitere Informationen dazu auch in der unicare-Broschüre, die wir Ihnen gerne zusenden. Sie steht Ihnen natürlich auch als Download zur Verfügung.

Diese Broschüre bietet Informationen und Kontakte, und soll darüber hinaus hilfreich sein, Gedanken zu ordnen, Pros und Contras abzuwägen, gemeinsam mit anderen Personen Entscheidungen abzuklären.

Erfahrungsgemäß nehmen Menschen die eigene steigende Pflegebedürftigkeit wie auch die sinkende Belastbarkeit sehr leidvoll wahr. Das kann zur Verweigerung mobiler Dienste führen, da es scheinbar einem Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit gleichkommt. Am besten ist es, langsam eine Einzelperson, etwa in Form eines Besuchsdienstes, an die Person(en) heranzuführen, um die Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen zu entängstigen. Ein persönlicher Kontakt kann sehr hilfreich sein, Hemmschwellen und Ängste abzubauen.

Wenn Sie stundenweise Entlastung brauchen, finden Sie hier einige AnbieterInnen in Graz. Stundenweise Betreuungen können einerseits die hauptverantwortliche Person entlasten, und können andererseits auch als behutsamer Einstieg in professionelle Pflegeleistungen sehr wertvoll sein.

Informieren Sie sich diesbezüglich auf unserer Website unter "unicare-Beratung bei Sorge und Pflege"!

Lesen Sie weitere Informationen dazu auch in der unicare-Broschüre, die wir Ihnen gerne zusenden. Die Broschüre steht Ihnen auch als Download zur Verfügung.

Diese Broschüre bietet Informationen und Kontakte, und soll darüber hinaus hilfreich sein, Gedanken zu ordnen, Pros und Contras abzuwägen, gemeinsam mit anderen Personen Entscheidungen abzuklären.

Für flexible bedarfsorientierte Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen gibt es einige Möglichkeiten, die wir auf unserer Website nach persönlicher Kontaktaufnahme sammeln.

Hier finden Sie Betreuungspersonen (nicht unbedingt nur Pflegepersonal), die stundenweise Entlastung anbieten: Besuche, Spaziergänge etc.

Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten bietet die Heimhilfe – diese wird wie Pflegehilfe und Hauskrankenpflege durch Trägervereine angeboten

Des Weiteren stehen auch einige Organisationen zur Verfügung die Betreuung für jeglichen Anlass anbieten. Bitte beachten Sie dazu vor allem die Infobox "Pflegeplätze" auf der verlinkten Seite.

Finanzielle Unterstützung zur Finanzierung von professioneller und/oder privater Ersatzpflege bei Abwesenheit der hauptsächlich betreuenden und/oder pflegenden Person kann aus dem Unterstützungsfonds beantragt werden. Für pflegebedürftige Menschen ab Pflegestufe 3, bei Vorliegen einer demenziellen Erkrankung und für minderjährige Personen, ab Pflegestufe 1.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums!

 

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